Bestattungsarten

Eine Bestattung der Verstorbenen ist durch die Bestattungsgesetze vorgegeben. Die Art und Weise entscheiden die Hinterbliebenen, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigenen Entscheidungen darüber getroffen hat.

Erdbestattung

Eine Erdbestattung kann in verschiedenen Grabarten (Wandgrab, Reihengrab, Einzel oder Doppelgräber) erfolgen, dies wird durch die Friedhofsordnung der zuständigen Gemeinde geregelt.

Feuerbestattung

Eine feierliche Verabschiedung eines lieben Verstorbenen kann auch im Krematorium mit Geistlichkeit, Musik oder Konduktredner organisiert werden. Nach der Kremierung wird von uns die Urne in den gewünschten Friedhof zur Beisetzung in ein Erdgrab oder in einen Urnenhain überführt.

Für beide Bestattungsformen kann nach der Glaubenszugehörigkeit eine heilige Messe, eine musikalische Umrahmung oder ein Konduktredner organisiert werden.

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